werden. Überdies brauche der Beschwerdeführer als Fremdsprachiger mehr Zeit und mehr Rückzugsmöglichkeiten fürs Lernen. Der Beschwerdeführer befinde sich seit dem 10. Februar 2023 in psychotherapeutischer Behandlung. Die angewandte Behandlungsmethode sei die kognitiv-behaviorale Psychotherapie. Die Gespräche fänden ein bis zweimal pro Woche im Einzelsetting statt.