4.1 Im Gesuch vom 23. September 2024, das die Psychotherapeutin des Beschwerdeführers für diesen einreichte, wird vorgebracht, dass sich die aktuellen Wohnverhältnisse auf den psychischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers ungünstig auswirken würden. Der Beschwerdeführer absolviere derzeit eine Lehre in C. und müsse täglich rund drei Stunden hin- und zurückfahren. Da der Beschwerdeführer psychisch vorbelastet sei und längere Reproduktionszeiten brauche sowie sich unter anderem für das Lernen/Einkaufen/Kochen usw. kaum mehr Zeit einräumen könne, sei er relativ überfordert.