Entscheid 1. Die Beschwerde vom 4. November 2024 wird abgewiesen. 2. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 2000.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung — RA B. , z. Hd. des Beschwerdeführers, per Einschreiben — Vorinstanz, per Kurier