68 VRPG, die einen Entzug der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid ist daher die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Ergebnis 7. Ergebnis Nach dem Geschriebenen erweist sich die Verfügung der Vorinstanz als rechtmässig. Die Beschwerde vom 4. November 2024 ist abzuweisen. 8. Kosten