5.1.11 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die verschiedenen Meldungen ein übereinstimmendes Bild des Beschwerdeführers und seiner Behandlungsmethoden ergeben, welches durch die Einwände des Beschwerdeführers nicht erschüttert wird, sondern dieses insgesamt bestätigt. Vorgeworfen wird dem Beschwerdeführer insbesondere eine schwierige Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, eine überstürzte und unangemessene Abänderung von langjährigen Diagnosen und Medikationen, ein Tätigsein ausserhalb seiner fachlichen Kompetenzen sowie die Anmassung, als einziger