Der Beschwerdeführer flüchtet sich in seiner Stellungnahme vom 29. Oktober 2024 in Gegenanschuldigungen. So hält er fest, die Anzeigerin «spekuliert in ihrerEingabe offensichtlich auf (bei ihr aufgrund der heftigen anti-biologischen Aufwühlung zu vermutenden) politische Ressentiments gegen Akademiker, die bspw. ihre 22 Jahre «Erfahrung» nicht würdigen könnten».89