Weiter steht die Begründung des Beschwerdeführers, dass er kein Freund ungenügend geprüfter Theorien sei, diametral im Widerspruch zu den Ausführungen in seiner Beschwerde vom 21. Oktober 2024, wonach er sich ungebräuchlichen Behandlungsansätzen bediene.87 Auch die in den Aufsichtsanzeigen geschilderten Vorfälle zeugen davon, dass der Beschwerdeführer ungenügend geprüfte Theorien direkt in der Behandlung anwendet. Ebenfalls auffällig ist, dass es sich bei der Forschung des Beschwerdeführers gemäss seinen Angaben jeweils um «völlig neue produktive Betrachtungen zu zentralen Themen» handle.88