Er habe seine Überlegungen aber immer auch Patientinnen und anderen Fachkräften zur Diskussion gestellt.86 Dass der Beschwerdeführer, obwohl er angeblich aktiv und erfolgreich in der Forschung tätig ist, auf eine Publikation in führenden Fachzeitschriften verzichtet, erweckt bereits erhebliche Zweifel an dessen Forschungstätigkeit. Weiter steht die Begründung des Beschwerdeführers, dass er kein Freund ungenügend geprüfter Theorien sei, diametral im Widerspruch zu den Ausführungen in seiner Beschwerde vom 21. Oktober 2024, wonach er sich ungebräuchlichen Behandlungsansätzen bediene.87