Der Beschwerdeführer versuchte in seiner jüngsten Stellungnahme vom 29. Oktober 2024 die geschilderten Eindrücke zu erklären. So führte er beispielsweise aus, dass gemäss der globalen qualifizierten Fachwelt Entzündungsprozesse und Viren im Gehirn durchaus geeignet seien, den Wahn der Klientin zu erklären. Für ihre Halluzinationen könnte bedeutsam sein, dass man erst 2018 bei Leukämiepatienten zahlreiche Gefässe zwischen Schädel und Hirnhaut nachgewiesen habe, entlang welcher Entzündungszellen auf die Hirnhaut gelangen würden und dort vermutlich auch Halluzinationen auslösen könnten.85 Ein Nachweis für diese Theorie wird vom Beschwerdeführer indes nicht ins Recht gelegt.