Jegliche Behandlungen, die in die Expertise eines Praktischen Arztes fallen, sind damit ausserhalb des zulässigen Behandlungsspektrums. Beim angesprochenen Bericht handelt es sich um ein 20-Seitigen Zuweisungsbericht. Auf Seite 6 beschreibt der Beschwerdeführer eine Theorie, die gemäss seiner eigenen Angabe durch die Forschung noch nicht geklärt ist. Auf Seite 7 beschreibt der Beschwerdeführer eine weitere Theorie, die der Beschwerdeführer, gemäss seiner Quellenangabe, 79 Stellungnahme vom 11. Dezember 2020, S. 12 (Vorakten, Register 11) 80 Stellungnahme vom 11. Dezember 2020, S. 18 (Vorakten, Register 11) 81 E-Mail vom 19. Januar 2021 (Vorakten, Register 12)