5.1.7 Mit E-Mail vom 19. Januar 2021 meldete ein Apotheker schnelle Wechsel bei vom Beschwerdeführer verschriebenen Psychopharmaka sowie unübliche bis heikle Dosierungen bei einer Patientin. Zudem habe der Beschwerdeführer komplexe Diagnosen in Eigenregie behandelt.81 Auch hier bestreitet der Beschwerdeführer die Vorwürfe nicht, sondern versucht diese zu rechtfertigen, primär mit dem Verweis, dass die Medikation eines Patienten nicht in die Kompetenzen eines Apothekers falle, sondern in die des behandelnden Arztes. Dabei verkennt der Beschwerdeführer, dass Apotheker und Apothekerinnen Experten für Arzneimittel sind (vgl. Art.