Insgesamt erweckt die Stellungnahme des Beschwerdeführers den Eindruck, dass der Beschwerdeführer Zusammenhänge sieht, wo es keine gibt. Mit seinen Ausführungen gelingt es dem Beschwerdeführer nicht, die Vorwürfe aus der Aufsichtsanzeige vom 1. September 2020 zu entkräften. Im Gegenteil, die Stellungnahme bestätigt insbesondere den Eindruck von auffälligen Überzeugungen der Spitex. Ob der Beschwerdeführer tatsächlich ein Dreimonatsrezept ausgestellt hat, ohne die involvierten Stellen zu informieren und wie es dazu gekommen ist, kann schliesslich offenbleiben. Die Stellungnahme genügt, um die erheblichen Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers weiter zu stärken.