Er habe im letzten Moment die 6 Tabletten auf 5 reduziert, wobei die 6 auf dem digitalen Vorrezept hängen geblieben sei.72 In der jüngsten Stellungnahme vom 29. Oktober 2024 erklärt der Beschwerdeführer nun plötzlich, dass auf dem Rezept 6 Tabletten mit 5 Tabletten in Klammern verordnet gewesen seien, falls der Patient damit zufrieden sei. Das Rezept sei nicht fehlerhaft und es sei in keiner Weise «65» 69 Beschwerde vom 4. November 2024, Ziffer III. 13. ff. 79 Schreiben vom 12. Oktober 2016, S. 2 (Vorakten, Register 6) 71 E-Mail vom 14. Mai 2020 (Vorakten, Register 10) 72 E-Mail vom 15. Mai 2020 (Vorakten, Register 10)