Beim «Background» ist davon auszugehen, dass es sich wohl um während der Assistenzzeit gesammelte Arbeitserfahrung oder ähnliches handelt. Es ist absolut unpassend, während der Assistenzzeit gesammelte Erfahrungen in anderen Fachgebieten in einem Zuweisungsschreiben aufzuzählen, respektive auf diese zu verweisen, zumal diese keine Relevanz aufweisen und etliche Jahre zurückliegen. Auch die vorliegende Aufsichtsanzeige bestätigt, dass dem Beschwerdeführer die Vertrauenswürdigkeit fehlt.