Zudem rechtfertigt auch eine transparente Kommunikation unter ärztlichen Kollegen nicht das Mitsenden einer zusammenhangslosen Beilage. Weiter beginnt der Beschwerdeführer das Zuweisungsschreiben mit «in meiner Eigenschaft als Psychiater und koordinierender Hausarzt für die Grenzgebiete, mit einem Background in Chirurgie, Pädiatrie und Rheumatologie».7° Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer, wie bereits ausgeführt, mangels Fachtitel als Praktischer Arzt gar nicht als Hausarzt tätig sein darf, ist unklar, was der Beschwerdeführer mit «koordinierende Hausarzt für die Grenzgebiete» überhaupt meint.