Mit der Grossmutter, die blind ist, telefoniert sie selten und kurz.»). Weiter finden sich eine wirre Auswahl Fotos und Zeitungsüberschriften, beispielsweise von Polizisten, einem Helikopter und Gefangenen im Zuweisungsschreiben. Diese Ausführungen überschreiten eindeutig den üblichen Umfang eines ärztlichen Zuweisungsschreiben und können auch nicht damit begründet werden, dass es sich dabei um einen Bericht an die Migrationsbehörde handelte; ist das Schreiben nicht in Zuweisungsbericht und Beilage unterteilt und eindeutig an ärztliche Kollegen adressiert.69