5.1.4 In der Aufsichtsanzeige vom 6. März 2020 wird dem Beschwerdeführer erneut vorgeworfen, ein formal und inhaltlich auffälliges Zuweisungsschreiben verfasst zu haben. Das besagte Zuweisungsschreiben vom 31. Januar 2020 umfasst neun Seiten. Nebst den medizinischen Ausführungen enthält das Zuweisungsschreiben weitschweifige Ausfrührungen zur Anamnese, Herkunft und der po- 66 vom 12. Oktober 2016 (Vorakten, Register 6) 67 Schreiben vom 12. Oktober 2016 (Vorakten, Register 6) 68 Stellungname vom 29. Oktober 2024, S. 8 (Beschwerdebeilage 3)