Dieser ist kulturell im Christentum verankert und kann nicht als eigentlich bizarr gewertet werden».67 Auch in seiner Stellungnahme vom 29. Oktober 2024 führt der Beschwerdeführer dazu aus, «sie war sich zudem selber bezüglich ihrer Halluzinationen und Ihren religiösen und sexuellen Wahnideen nie sichergewesen, ob sie nicht eher an einer medizinischen Krankheit leide, und es wurden solche auch wiederholt stationär erwogen». Angesichts dieser Sachlage habe er bei der Patientin erstmalig eine Fussnagel-Mikrobiologie veranlasst.68