Im Schreiben an den behandelnden Psychiater vom 12. Oktober 2016 führt der Beschwerdeführer zudem aus, «gegen die Diagnose einer Schizophrenie bei Frau 1.4 sprechen m.E. vor allem die sehr guten neurokognitiven Leistungen».66 Dass der Beschwerdeführer die Diagnose Schizophrenie der Patientin nach nur zwei Konsultationen und darüber hinaus aufgrund von zu hoher Intelligenz anzweifelt, ist besorgniserregend. Weiter sei bei der Patientin «vorgängig eine präpubertäre affektive Störung aufgetreten.