Selbstredend steht es dem Beschwerdeführer frei, betreffend Diagnose und Therapie eine andere Meinung als die bisher behandelnden Ärzte zu vertreten. Allerdings verlangt eine sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung, dass der Beschwerdeführer zuerst das Fachgespräch sucht und seine Vermutungen und Empfehlungen mit den behandelnden Fachpersonen bespricht. Das vorliegend gewählte Vorgehen des Beschwerdeführers weckt starke Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit. Schliesslich erscheint auch die Untersuchung der Zehennägel im Zusammenhang mit Morbus Parkinson fraglich. Zwar behauptet der Beschwerdeführer, dass es sich dabei um publizierte und replizierte medizinische Erkenntnisse