Dass der Beschwerdeführer nach nur zwei Konsultationen, ohne mit dem bisher behandelnden Psychiater oder dem Hausarzt Kontakt aufgenommen zu haben, eine neue Diagnose gestellt und auch direkt die Psychopharmakatherapie komplett umgestellt hat, erweckt grosse Zweifel an der Diagnosestellung und Behandlungsmethodik des Beschwerdeführers. Selbstredend steht es dem Beschwerdeführer frei, betreffend Diagnose und Therapie eine andere Meinung als die bisher behandelnden Ärzte zu vertreten.