dass sie nach nur zwei Konsultation beim Beschwerdeführer zu ihrem bisherigen Therapeuten zurückkehren wollte. Es ist demnach davon auszugehen, dass es sich entgegen der Aussage des Beschwerdeführers nur um eine Ferienüberbrückung gehandelt hat. Dass der Beschwerdeführer nach nur zwei Konsultationen, ohne mit dem bisher behandelnden Psychiater oder dem Hausarzt Kontakt aufgenommen zu haben, eine neue Diagnose gestellt und auch direkt die Psychopharmakatherapie komplett umgestellt hat, erweckt grosse Zweifel an der Diagnosestellung und Behandlungsmethodik des Beschwerdeführers.