dem habe er während der Konsultationen die Zehen der Patientin untersucht und behandelt, da gemäss seiner Aussage alle psychischen Erkrankungen von defekten Zehennägeln entstünden.66 Der Beschwerdeführer führte dazu aus, dass es sich nicht um eine Ferienüberbrückung gehandelt habe, sondern um eine langfristige Übernahme der Therapie.61 Aus dem Schreiben des Beschwerdeführers an den bisherigen Therapeuten der Patientin vom 12. Oktober 201662 geht hervor, dass der Beschwerdeführer die Patientin auf ihre Bitte hin zur weiteren Therapie zurücküberweist. Wäre die Patientin tatsächlich mit ihrem bisherigen Therapeuten unzufrieden gewesen, erscheint es unwahrscheinlich,