Auch legt Beschwerdeführer kein dahingehendes Beweismittel ins Recht. Zudem ist auch im Medizinalberuferegister (MedReg) weder eine Eintragung des Fachtitels Praktischer Arzt noch eine Berufsausübungsbewilligung als solcher zu finden.59 Folglich ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer keinen Fachtitel als Praktischer Arzt führt und keine Berufsausübungsbewilligung als solcher besitzt und damit nicht als Praktischer Arzt tätig sein darf.