5.1.2 Vorweg ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer insbesondere in der jüngsten Stellungnahme vom 29. Oktober 2024 (Beschwerdebeilage 3) mehrmals vorbringt, dass er Praktischer Arzt sei und auch als solcher zugelassen sei. Er gibt beispielsweise an, gewisse Untersuchungen und Abklärungen in seiner Eigenschaft als Praktischer Arzt getätigt zu haben und führt sowohl in der Kopfzeile wie auch in der Unterschrift der Stellungnahme vom 29. Oktober 2024 den Titel «Praktischer Arzt».57