4.2.11 Auf eine Wiedergabe der Stellungname des Beschwerdeführers vom 29. Oktober 2024 (Beschwerdebeilage 3) wird vorliegend verzichtet, da diese grösstenteils Eingang in die Beschwerde vom 4. November 2024 gefunden hat und darüber hinaus keine wesentlichen neuen Argumente beinhaltet. 4.3 Beschwerdevernehmlassung vom 4. Dezember 2024