4.2.9 Zur Aufsichtsanzeige vom 16. März 2023 führte der Beschwerdeführer aus, dass er in seiner Kompetenz als Notfallpsychiater wegen der akuten Suizidalität der Patientin von deren Eltern kontaktied worden sei. Als Ursache der Suizidalität sei das Asperger-Syndrom festgehalten gewesen. Andere mögliche Ursachen, Diagnosen oder Aktennotizen, welche die akute Suizidalität erklären könnten, seien im Patientendossier nicht vorhanden gewesen.