4.2.8 Den Vorwürfen in der Aufsichtsanzeige vom 6. September 2023 entgegnet der Beschwerdeführer, dass er während des Gesprächs mit seiner Patientin Augenkontakt gehalten habe, um beurteilen zu können, ob diese ihm inhaltlich folgen könne. Bei seiner Aussage, wonach «Entzündungsprozesse und Viren im Gehirn» durchaus geeignet seien, den Wahn der besagten Patientin zu erklären, handle es sich um einen in der qualifizierten Fachwelt mittlerweile anerkannt Ansatz, um der Patientin eine wahnmindernde Distanzierung zu erleichtern.