Zudem werde der Einsatz von Antibiotika im psychiatrischen Fachgebiet auch in der medizinischen Literatur abgehandelt. Ferner sei nicht erkennbar, was an einem ausführlichen Zuweisungsschreiben, das lediglich die vertiefte Abklärung und Untersuchung des Patienten widergespiegelt habe, aus gesundheitspolizeilicher Perspektive zu beanstanden sei. Der Versand des Berichtes an die Hausärztin diene denn auch dem fachärztlichen Dialog. Dass sich die Anzeigerin ohne das direkte Fachgespräch mit dem Beschwerdeführer zu suchen, direkt an die Behörde gewendet habe, befremde und hinterlasse den Eindruck, dass sie zur Meldung motiviert worden sei.53