4.2.7 Zur Aufsichtsanzeige vom 24. August 2021 führt der Beschwerdeführer aus, dass die umfangreichen Abklärungen der Transparenz und Information dienen würden und die Ausführlichkeit des Zuweisungsschreibens die stets beachtete Sorgfalt bei der Behandlung seines Patienten verdeutlichen. Ausserdem sei die Behandlung des Patienten anhand wissenschaftlicher Gesichtspunkte und innerhalb seiner fachlichen Kompetenzen, als Inhaber einer Zulassung als Praktischer Arzt und als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, erfolgt.