Damit sei das Rezept nicht fehlerhaft. Überdies habe der Patient im Zeitpunkt der Therapieaufnahme die ihm verordnete Dosis von 2 x 10mg Zolpidem bereits überschritten und die Vorinstanz habe die zeitgemässe Begründung für die mitochondrial sinnvolle und schmerzlindernde Off-Label-Verwendung bei Vorliegen einer familiären Vaskulitis ohne Begründung als wissenschaftlich nicht nachvollziehbar bezeichnet. Eine konkrete Gefährdung des infragestehenden Patienten und die Missachtung von Sorgfaltspflichten könne nicht belegt werden.5°