Aufgrund der vermuteten akuten komplexen bipolaren Erkrankung und der daraus resultierenden hohen Therapieresistenz habe der Beschwerdeführer nach anerkannten Standards initial minimal eine Umstellung auf Lithium und Valproat begonnen, bei der es naturgemäss zu einer temporären routinemässigen Überschneidung der verschiedenen Medikamente gekommen sei. Die neue Diagnosestellung sei nach sorgfältiger und ausführlicher Begutachtung der Patientin erfolgt, wobei er zur Einschätzung gelangt sei, dass die Patientin über Jahre hinweg ungenügend behandelt worden sei.