Dass «alle psychischen Erkrankungen auf defekte Zehennägel zurückzuführen seien» habe er nie behauptet. Bezüglich der Umstellung und der hohen Dosierung der Medikation sei festzuhalten, dass die Patientin ihre Unverträglichkeit des Medikaments Olanzapin geschildert habe. Aufgrund der vermuteten akuten komplexen bipolaren Erkrankung und der daraus resultierenden hohen Therapieresistenz habe der Beschwerdeführer nach anerkannten Standards initial minimal eine Umstellung auf Lithium und Valproat begonnen, bei der es naturgemäss zu einer temporären routinemässigen Überschneidung der verschiedenen Medikamente gekommen sei.