Er stelle Diagnosen und verordne Medikamente, die nicht dem Stand der anerkannten Praxis der medizinischen Wissenschaften entsprechen würden und verstosse damit gegen das Verbot umstrittener diagnostischer und therapeutischer Praktiken nach Art. 8 der Standesordnung der FMH. Ohne die Patienten und deren Vorgeschichte ausreichend zu kennen, ändere er ohne medizinische Indikation deren langjährige Behandlung und verzichte regelmässig auf eine Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Gesundheitsfachpersonen. Kritischen Fragen zu seiner Arbeit entgegne er mit falschen Behauptungen und mit dem Verweis auf angeblichen Studien, denen keine wissenschaftliche Evidenz nach-