Auch die Schilderungen der Pflegefachfrau vom 6 September 2023 seien als glaubhaft einzustufen und würden das Bild eines Psychiaters zeichnen, der offensichtlich nicht mehr in der Lage sei, eine ärztliche Behandlung nach dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft zu gewährleisten .43 Auch die Aufsichtsanzeige vom 12. September 2023 (recte: 16. März 2023) zeige, dass der Beschwerdeführer seine Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung in einem Ausmass verletzt habe, dass ihm die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen werden müsse.44