Weiter erachte die Vorinstanz auch die Vorwürfe vom 19. Januar 2021 als zutreffend, diese würden zu den übrigen Meldungen passen.41 Bei der Aufsichtsanzeige vom 24. August 2021 zeige sich, dass sich der Beschwerdeführer umstrittener diagnostischen oder therapeutischen Praktiken bediene, indem er dem Patienten ohne medizinische Indikation diverse Antibiotika verschrieben habe.42 Auch die Schilderungen der Pflegefachfrau vom 6 September 2023 seien als glaubhaft einzustufen und würden das Bild eines Psychiaters zeichnen, der offensichtlich nicht mehr in der Lage sei, eine ärztliche Behandlung nach dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft zu gewährleisten .43