Stattdessen habe sich der Beschwerdeführer veranlasst gesehen, ohne medizinische Notwendigkeit eine neue Diagnose zu stellen und die Medikation umzustellen. Auch die Aussage, dass die Diagnose Schizophrenie falsch sei, da die Patientin zu intelligent dafür sei und das Problem vielmehr bei ihren Zehen liege, sei nachweislich wissenschaftlich falsch und würden von der offensichtlichen Ignoranz des Beschwerdeführers gegenüber wissenschaftlichen Erkenntnissen zeugen. Ein Arzt mit einer solchen Haltung biete keinerlei Gewähr dafür, dass er seine Pflicht, qualitativ hochwertige und zu verlässige Leistungen für die Patientinnen und Patienten zu erbringen, erfüllen könne, womit es ihm an der