weiterhin an umstrittenen diagnostischen oder therapeutischen Praktiken festhalte. Als Psychiater, der eine Ferienvertretung übernehme, wäre der Beschwerdeführer verpflichtet gewesen, sich vor der Konsultation gründlich in die Patientenakten einzulesen, um die bisherigen Diagnosen, Behandlungen und den Medikationsplan zu verstehen und konsistente und sichere Entscheidungen treffen zu können. Stattdessen habe sich der Beschwerdeführer veranlasst gesehen, ohne medizinische Notwendigkeit eine neue Diagnose zu stellen und die Medikation umzustellen.