20. Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 4. November 2024, eingegangen am 6. November 2024, Beschwerde bei der GSI gegen die Verfügung vom 2. Oktober 2024 erhoben und Folgendes beantragt: 1. Die Verfügung des Beschwerdegegners vom 2. Oktober 2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei die mit Verfügung vom 2. Oktober 2024 entzogene Berufsausübungsbewil- ligung per sofort wieder zu erteilen und die ärztliche Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung sowie das Führen einer ärztlichen Praxis per sofort wieder zu gestatten.