nach Eröffnung dieser Verfügung abzuschliessen oder diese sind innert der genannten Frist zur geeig- neten Weiterbehandlung zu überweisen. Es dürfen keine neuen Behandlungen mehr aufgenommen werden. 3. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 4. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf 1000 Franken, werden Herrn A. auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt.