14. Mit Schreiben vom 26.0ktober 2023 wurde die Vorinstanz vom Ärztlichen Bezirksverein Bern Regio (ABV) über den Ausschluss des Beschwerdeführers vom psychiatrischen Notfalldienst informiert.21 15. Mit Schreiben vom 16. April 2024 eröffnete die Vorinstanz ein aufsichtsrechtliches Verfahren betreffend Entzug der Berufsausübungsbewilligung als Arzt.22 16. Mit Stellungnahme vom 4. Juni 2024 beantragte der Beschwerdeführer, es sei von einem Entzug der Berufsausübungsbewilligung abzusehen und das Verfahren sei einzustellen.23 17. Mit Verfügung vom 2. Oktober 2024 hat die Vorinstanz Folgendes verfügt: