Der Beschwerdeführer habe sich im Beisein der Klientin sehr abwertend und auch sehr wirr darüber geäussert und betont, dass «er der Experte sei und es am besten wisse», dass «nur die allerkomplexesten Patienten bei ihm in Behandlung seien» und habe erneut die Wichtigkeit von Entzündungsprozessen und Viren im Gehirn betont. Während dem ganzen Gespräch habe die Anzeigerin das Gefühl gehabt, dass es nicht möglich sei mit dem Beschwerdeführer richtig in Kontakt zu sein. Er habe die Worte der Anzeigerin nicht wirklich verstehen und sich nicht nachvollziehbar und verständlich äussern können. Ausserdem sei kein normaler Blickkontakt möglich gewesen und seine Mimik sei besorgniserregen wirr gewe-