13. Am 6. September 2023 reichte eine freiberufliche ambulante psychiatrische Pflegefachfrau eine weitere Aufsichtsanzeige ein. Sie meldete, dass am 15. August 2023 ein Erstgespräch mit der Klientin und dem Beschwerdeführer in seiner Praxis stattgefunden habe. Die Begegnung mit dem Beschwerdeführer sei zutiefst verwirrend und beängstigend gewesen. Noch nie habe sie eine so wirre und unprofessionelle Fachperson erlebt und sie sei schockiert, dass der Beschwerdeführer im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung sei. Die Praxis des Beschwerdeführers befinde sich in einem Kellerraum und sei extrem chaotisch und dunkel.