Schliesslich diene der Versand des Berichts an die Hausärztin dem fachärztlichen Dialog und die Anzeigerin hätte ohne weiteres das direkte Fachgespräch suchen können. Dass sie sich ohne Kontaktaufnahme direkt an die Behörde wende, wirke befremdend und hinterlasse den Eindruck, dass die Ärztin zur Meldung motiviert worden sei.18