10. Mit Schreiben vom 24. August 2021 reichte eine Ärztin vom D. eine Aufsichtsanzeige betreffend den Beschwerdeführer ein. Sie habe vom Beschwerdeführer einen 20-seitigen Bericht via eine Bluewin E-Mail-Adresse erhalten. Dabei handle es sich um keine sichere Verbindung und es sollten keine sensiblen Daten wie Patientenbericht darüber geschickt werden. Weiter würden die sehr umfangreichen Abklärungen auch solche beinhalten, die ihres Wissens allenfalls Forschungscharakter hätten und für die es bisher keine etablierten Abklärungen und Behandlungen gebe. Der Einsatz diverser Antibiotika gehöre wohl eher nicht zum üblichen Behandlungsspektrum eines Psychiaters.