Weiter führt der Beschwerdeführer aus, dass er das Reizwort «nnafiös» verwendet habe, um seine biographische und im Sinne einer staatstragenden Wachsamkeit erhöhte Sensibilität dafür, dass juristisch relevante Abläufe transparent und geordnet gestaltet würden, darzulegen und die paramedizinischen Vorgänge lediglich zur Klärung mitgeteilt habe. So hätten ähnliche Patienten aus dem Milieu dem Beschwerdeführer von luxuriösen Partys im Umkreis der Klinik erzählt und er habe nicht gewollt, dass sich ähnliche Sitten auf einen hochlabilen und zu Gewalt neigenden Patienten aus dem Milieu abfärbten.