Der Austrittsbericht sei aber abenteuerlich gewesen. Durch die unprofessionelle Klinik-Entlassung sei der Beschwerdeführer, als einspringender Lückenbüsser, automatisch verdächtigt worden, überhöhte Sedative-Rezepte ausgestellt zu haben. Dabei habe die Klinik sich über jede geltende Richtlinie hinweggesetzt und eine völlig unvorbereitete Entlassung vorgenommen, während sich das «Netzwerk» als die beste, nach der Strafverhandlung, fortzuführende Lösung habe inszenieren lassen.12