habe einen Deal zwischen der Klinik und dem Netzwerk eingefädelt, wonach die Klinik eine dreimonatige stationäre Massnahme für ausreichend halten würde und die restlichen neun Monate ambulant geleistet werden könnten. Damit widerspreche der Austrittsbericht der Klinik explizit der Voreinschätzung des Obergerichts. Der Beschwerdeführer habe aus Sorge um das Wohlergehen des Patienten die Klinik mit allen relevanten Informationen, so auch dem Hinweis auf einen floriden Prostatainfekt, versorgt. Der Austrittsbericht sei aber abenteuerlich gewesen.