Während sich das «Netzwerk» nach der Strafverhandlung für eine Fortführung der ambulanten Massnahme ausgesprochen habe, habe der Beschwerdeführer in seinem Gutachten eher die Pläne des Obergerichts gutgeheissen. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass es sich rückblickend womöglich gar nicht um eine spontane Entgleisung des Patienten gehandelt habe, sondern um einen manipulativen Akt, um die Glaubwürdigkeit des Gutachters herabzusetzen. Der Anzeiger