Weiter hat der Beschwerdeführer die Vorkommnisse immer wieder mit der «Prozessstrategie» des Patienten, respektive seines Umfelds erklärt. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass gegen den Patienten wohl ein Strafverfahren am Obergericht des Kantons Bern am Laufen war, in welchem der Beschwerdeführer, neben seiner Rolle als behandelnder Arzt, als Gutachter tätig war." Während sich das «Netzwerk» nach der Strafverhandlung für eine Fortführung der ambulanten Massnahme ausgesprochen habe, habe der Beschwerdeführer in seinem Gutachten eher die Pläne des Obergerichts gutgeheissen.